Es war ein ständiges Hin und Her, denn vor dem Berliner Landgericht wurde verhandelt, ob Andreas Kalbitz seine Mitgliedschaft in der AfD beilegen muss oder nicht. Am 21. August soll es nun so weit sein, doch dagegen will Kalbitz vorgehen. Er legte einen Eilantrag ein, um die Annullierung seiner Mitgliedschaft auszusetzen. Jene Nachrichten Schweiz teilte das Gericht am Mittwoch mit. Um seine Forderungen durchzusetzen, will Kalbitz einen einstweiligen Rechtsschutz beantragen. So möchte er alle Rechte behalten, welchen ihm als Parteimitglied zustehen. Dabei hat Kalbitz selbst Schuld an seinem Ausschluss, denn als er in die Partei eingetreten ist, verschwieg jener vorherige Mitgliedschaften bei anderen Organisationen.
Andreas Kalbitzs eigener Vorschlag Letzten Dienstag war kein guter Tag für Andreas Kalbitz, denn einstimmig beschloss die Brandenburger Landtagsfraktion, dass Andreas Kalbitz sein Amt als Fraktionsvorsitzender niederlegen muss. Zumindest so lange, bis es zur ersten Entscheidung des Berliner Landgerichts kommt. Überraschend ist, dass der Vorschlag von Kalbitz selbst stammte. Dabei kam die Fraktion einer Forderung des AfD-Bundeschefs Jörg Meuthen nach. Diese Forderung beinhaltete, dass Kalbitz nicht mehr der Fraktionsvorsitzender sein kann, wenn er keine Parteimitgliedschaft mehr hat. Allerdings hatte Meuthen keine allzu große Panik vor dem Gerichtstermin und sah ihm eher entspannt entgegen.
Wie kam es zum Ausschluss? Die große Frage ist, weshalb Andreas Kalbitz die Mitgliedschaft aberkannt wird. Der Grund ist ein Beschluss des AfD-Bundesvorstands, denn jener hat mit knapper Mehrheit dafür gestimmt, dass die Mitgliedschaft Kalbitzs für nichtig erklärt wird. Der Beschluss bezieht sich darauf, dass Andreas Kalbitz einige Angaben bei seinem Eintritt in die Partei im Jahr 2013 verschwiegen hätte. Darunter die frühere Mitgliedschaft in der mittlerweile verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ sowie bei den Republikanern von 1993 bis 1994. Auch das AfD-Bundesgericht hatte den Beschluss Ende Juli bestätigt. Ebenso Alexander Gauland, der Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, begrüßt die Entscheidung der Landtagsfraktion in Potsdam. So sagt er in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur: „Ich denke, für Andreas Kalbitz ist es ein Erfolg, denn sein Vorschlag wurde einstimmig angenommen.“ Wie es nun mit Andreas Kalbitz weitergeht, kann nur die Zukunft zeigen. Entweder wird der Eilantrag angenommen oder abgelehnt, sodass Kalbitz den herkömmlichen gerichtlichen Weg folgen muss. Ansonsten wird seine Mitgliedschaft zum 21. August gekündigt. |